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medienpädagogische Zusatzqualifikation

Informationen zum Studium des Fachs Medienpädagogik im Rahmen der Studiengänge Soziale Arbeit (Diplom- und BA-Studiengang):

1. Pflichtbelegungen im Modul 4.1 Im Rahmen der Studienordnung müssen Sie verpflichtend

1. zwei Vorlesungen (je 2 SWS):

       4.1.1 Einführung in die Medienpädagogik und Kommunikationswissenschaft“ (1.Sem)
       4.1.2 Medienpädagogische Forschungs- und Handlungsfelder“ (2. Sem.)

und

2. zwei Medienpraktische Blöcke (4.1.3 und 4.1.4), je eine Woche (= 3 SWS) vor dem 2. und 3. Semester belegen.

    - Die Vorlesung bietet eine Einführung in die Medienpädagogik und Kommunikationswissenschaft und damit das theoretische Fundament für praktische Medienarbeit, die sie u.a. in den beiden Medienwochen exemplarisch erfahren können. Dazu sollen Sie in jedem Fall zwei Medienblockwochen mit verschiedenen Themen wählen.

    - Die erfolgreiche Teilnahme an den genannten Veranstaltungen wird von mir anhand der Teilnahmelisten überprüft und dem Prüfungsamt als Zulassungsvoraussetzung zur Modulprüfung gemeldet.

    - Die Prüfung findet schriftlich und mündlich (mit Präsentation) Mitte des 3. Semesters statt.

    - Mit diesen Veranstaltungen im Grundstudium ist das Modul 4.1 Medienpädagogik und Kommunikationswissenschaft gemäß der Studienordnung abgeschlossen.
 
2. Wahlmöglichkeiten (Modul 4.4 / 4.1.5)

    - Die Studienordnung sieht vor, dass Sie im 6.-7. Semester eine theologische, sozialmedizinische oder medienpädagogische Zusatzqualifikation (Modul 4.4) erwerben.

    - Wenn Sie eine Medienpädagogische Zusatzqualifikation belegen wollen, müssen Sie als Qualifikation

              - im zweiten oder dritten Semester des Grundstudiums einen sog. Vorkurs (4.1.5 A-H) belegen. Die thematische
              Zuordnung ist dabei weitgehend frei, mit Ausnahme Zusatzqualifikationen Sport/Spiel und Erlebnispädagogik. Für diese
              muss jeweils der passende Vorkurs (regelmäßig im 3. Sem.) belegt werden.

              - Außerdem muss einer der beiden Medienpraktischen Blöcke (s.o.) thematisch zum angestrebten Medienschwerpunkt
              passen. Die Zuordnung können Sie der u.g. Tabelle entnehmen. Bei entsprechender Belegung von Vorkurs und
              praktischen Blöcken haben Sie so am Ende des dritten Semesters die Wahl zwischen zwei möglichen
              Medienschwerpunkten.

    - Zur Zeit werden sechs Medienschwerpunkte angeboten:

           Musik & Theater
           Kunst & Bildnerisches Gestalten
           Sport & Spiel
           Erlebnispädagogik
           PC / Internet
           AV Medien / Video

    - Nach erfolgreichem Abschluss des Medienschwerpunkts erhalten Sie zu Ihrem Bachelor-Zeugnis ein zusätzliches Zertifikat über die Teilnahme an diesem Schwerpunkt, in dem die erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen beschrieben werden.

    - Am Ende des Schwerpunkts „Sport und Spiel“ können Sie darüber durch Teilnahme an der dazu notwendigen theoretischen und praktischen Prüfung den bundesweit anerkannten Übungsleiterschein des Deutschen Sportbundes (DSB) erwerben. Voraussetzung dazu ist, dass Sie 96 Unterrichtsstunden (Vorkurs im 3. plus Schwerpunkt im 6.+7. Semester plus ggf. Zusatzkurs) nachweisen können und in einem Sportverein aktiv sind (näheres dazu erfahren Sie von den Lehrbeauftragten für Sport).  
 
Übersicht der Wahlmöglichkeiten und Zugangsbedingungen

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Eine … … und ein … … sind Voraussetzung für
Medienwoche (4.1.3 ODER 4.1.4) Vorkurs (4.1.5) Medienschwerpunkt (4.4)
Musik Musik

Theater

Foto

Digitale Bildbearbeitung

Webdesign

Video

Literaturseminar

Bildnerisches Gestalten / Kunst
Musik/Theater
Theater / Darstellendes Spiel
Tanz
Puppenbau / Puppenspiel
 
Foto AV Medien / Computer & Internet
Video
Computer & Internet
 
 
Video Video
 
Bildnerisches Gestalten / Kunst Bildnerisches Gestalten / Kunst
Puppenbau / Puppenspiel
 
Spiel Sport Sport/Spiel
Tanz
     
Spiel Erlebnispädagogik Erlebnispädagogik
Tanz
 

gez. Prof. Andreas Büsch