In der sozialen Praxis nimmt die Anzahl von Familien deutlich zu, deren Lebensbedingungen und Erziehungsverhalten für die Kinder ein erhebliches Gefährdungspotenzial ihrer Entwicklung darstellt. Aufgabe der Jugendhilfe ist es, im konkreten Einzelfall eine Nichtgewährleistung des Kindeswohls bzw. eine entsprechende Gefährdung zu erkennen, zu benennen und geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr für die Kinder einzuleiten. Obwohl der Gesetzgeber sich bemüht, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern (zum Beispiel mit dem Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz), fühlen sich soziale Fachkräfte mit dieser Thematik noch immer häufig überfordert und allein gelassen.
Im Zentrum der Fortbildung stehen folgende Schwerpunkte: |
| Ziele und Inhalte: |
| - Die Werte- und Normkontexte der Familien verstehen und präventiv handeln |
| - Gefährdende Lebensbedingungen wahrnehmen und dokumentieren |
| - Kindliche Lebensbedürfnisse und Folgen anhaltender Bedürfnisversagung erkennen |
- Angemessene Hilfestellungen und Kontrolle implementieren, rechtliche Konsequenzen für die Soziale
Arbeit, staatliches Wächteramt und Garantenpflicht des Jugendamtes und freier Träger einschätzen |
| - Strategien zur Umsetzung des § 8a SGB VIII für die Praxis entwickeln und überprüfen |
| - Den Stellenwert prekärer rechtlicher Regelungen z.B. zu Vertrauensschutz und Zeugnisverweigerungsrecht für die eigene fachlichen Arbeit erkennen |
| - Handlungsstrategien für die Soziale Arbeit und notwendige institutionelle Rahmenbedingungen schaffen |
| - Kooperationen mit anderen Institutionen entwickeln |
| - Justizielle, insbesondere strafprozessuale Abläufe und Strategien in den Hilfeprozess integrieren |
| - Grundregeln des Erfassens und Bewertens von multikomplexen Prozessen im Umgang mit Dokumentationssystemen erlernen |
Zielgruppe:
Fachkräfte der Sozialen Arbeit, die mit Familien in Gefährdungslagen arbeiten, insbesondere Fachkräfte des Jugendamts |
Arbeitsformen:
Kurzvorträge, Gruppenarbeit, Übungen mit Dokumentationssystemen |
Referent/in:
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Prof. Dr. Eva Schuster,
Professorin für Sozialarbeitswissenschaft, Mediatorin,
KFH Mainz
Prof. Dr. jur. Wolfgang Feuerhelm,
Professor für Sozial- und Strafrecht,
KFH Mainz
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| Termin 1: |
08.03. - 10.03.2010 |
| Anmeldeschluss: |
14.01.2010 |
| Termin 2: |
22.09. - 24.09.2010 |
| Anmeldeschluss: |
30.06.2010 |
Ort:
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Bildungszentrum Erbacher Hof,
Grebenstr. 24-26, 55116 Mainz |
Kosten:
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Seminargebühren 220,00 €
Unterkunft u. Verpflegung ca. 36,00 €/Tag |
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