Studiengang Soziale Arbeit
1. und 2. Semester
Die Lehrveranstaltungen „Information über sozialarbeiterische- sozialpädagogische Arbeitsfelder“ im 1. und 2. Semester dienen der Vermittlung von Kenntnissen über verschiedene Tätigkeitsfelder in der Sozialen Arbeit. In Arbeitsgruppen von je ca. 20 Studierenden informieren Lehrbeauftragte, die in der Praxis tätig sind, über spezielle Praxisthemen. Jede/r Studierende hat während des 1. und 2. Semesters die Möglichkeit, vier Arbeitsfelder kennen zu lernen. Die einzelnen Informationsveranstaltungen erstrecken sich jeweils auf eine Semesterhälfte. Die Termine für den Wechsel von einem zum anderen Arbeitsfeld sind beim entsprechenden Lehrangebot im Studienverzeichnis ausgedruckt. Jede/r Studierende wählt zu den angegebenen Terminen im 1. wie im 2. Semester je ein Arbeitsfeld aus. Die Teilnahme an den verschiedenen Lehrveranstaltungen wird formell bestätigt; Voraussetzung hierfür ist jedoch die regelmäßige Teilnahme. Im 2. Semester wird verpflichtend eine Informationsveranstaltung angeboten, durch die die Studierenden den Organisations- und Gestaltungsrahmen der Praktischen Studiensemester kennen lernen. Ebenso werden die Studierenden in dieser Veranstaltung über die vier angebotenen Studienschwerpunktbereiche umfassend informiert. Die Praktikumsstelle für die Praktischen Studiensemester ist im 2. Semester in Absprache mit den Mitarbeitern des Praxisreferats auszuwählen. Die im Personen- und Studienverzeichnis angegebenen Beratungsgespräche im 2. Semester sind für alle Studierenden verbindlich. Sie dienen der Planung der Praktischen Studiensemester durch grundsätzliche Informationen sowie individueller Entscheidungs- und Vermittlungshilfe. Bereits im Grundstudium belegen die Studierenden für drei Semester (1. bis 3. Semester) die Lehrveranstaltung „Methodisches Handeln in der Sozialen Arbeit“
3. Semester
Im 3. Semester finden „Arbeitsgemeinschaften zur Vorbereitung der Praktischen Studiensemester“ statt. Diese Lehrveranstaltung ist speziell auf die jeweils von den Studierenden gewählten Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit ausgerichtet und dient u. a. der Erarbeitung von Lernzielen für die Praktischen Studiensemester.
Das 4. und 5. Semester werden als Praktische Studiensemester durchgeführt. Die Dauer der Praktischen Studiensemester beläuft sich insgesamt auf 40 Wochen, d.h. ein Praktisches Studiensemester umfasst den Zeitraum von 20 Wochen. Die berufspraktische Tätigkeit in den Einrichtungen der Sozialen Arbeit ist als Vollzeitaufgabe abzuleisten. Beide Praktischen Studiensemester werden in der Regel in einer Praxisstelle abgeleistet. Die Studierenden sollen dadurch die Arbeitsvollzüge in dem gewählten Arbeitsfeld kennen lernen und fachliches Handeln einüben. Die Fachhochschule begleitet die Praktischen Studiensemester verantwortlich im Kontext unterschiedlicher Seminarformen: Praxisreflexion, Theorie-Praxis-Seminar und Supervision. Diese fachliche Begleitung erfolgt durch hauptamtlich Lehrende (KoordinatorenInnen), Fachkräfte der Sozialen Arbeit (Praxisreflexion) und SupervisorenInnen mit Anerkennung gemäß DGSv. Die obligatorische Teilnahme an diesen Veranstaltungen wird formell bestätigt. Über den Verlauf der Praktischen Studiensemester ist gegen Ende des zweiten Praktischen Studiensemesters ein Praktikumsbericht anzufertigen.
6. bis 8. Semester
Das Hauptstudium dient der Vertiefung und Erweiterung der allgemeinen, im Grundstudium erworbenen, theoretischen Kenntnisse, Methoden und Fähigkeiten. Eine besondere Vertiefung und Integration des in den Praktischen Studiensemestern erworbenen Wissens soll in den Studienschwerpunkten stattfinden. In den Studienschwerpunkten ist die Verknüpfung von Theorie und Praxis im Sinne des exemplarischen Lernens angestrebt. Die Studienschwerpunkte bedeuten keine Spezialisierung auf spätere Arbeitsfelder.

Dekan
Prodekanin