Prüfungstermine
Mitteilung an alle Studierenden der KH Mainz bezüglich Vorlage ärztlicher Atteste
Gemäß Schreiben des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung Rheinland-Pfalz vom 24. August 1998
unterliegen ärztliche Atteste, mit denen Prüfungsunfähigkeit geltend gemacht wird, besonderen Anforderungen.
Sie müssen Angaben über Art, Umfang, voraussichtliche zeitliche Dauer der aufgetretenen Erkrankung sowie zur
Ursächlichkeit dieser Erkrankung für die Prüfungsunfähigkeit enthalten. Die genannten Anforderungen gelten auch
für Atteste, die zur Verlängerung der Bearbeitungszeit von Diplomarbeiten aus Krankheitsgründen vorgelegt werden.
